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    Infoboard
    24.06.2021

    KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 2 | 2021

    Inhalt:

    KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 2 | 2021

    Digitalisierung der Buchhaltung: Vorteile für den Kunden

    Die Digitalisierung macht auch vor der Treuhandbranche nicht halt: Der Wandel hin zur Automatisierung ist in vollem Gange. Anstelle der manuellen Verbuchung von Papierrechnungen werden Belege eingescannt und elektronisch signiert. Was bedeutet diese Umstellung für die Kunden?


    Covid-19-bedingte Herausforderungen für Grenzgänger

    Covid-19 stellt die Welt vor viele neue Herausforderungen. So auch Arbeitnehmer, die in einem Staat wohnen und im Nachbarstaat ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen: Durch die vermehrte Arbeit im Homeoffice kann sich deren steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Situation ändern.


    Gesetzliches Vertretungsrecht: Erübrigt sich damit der Vorsorgeauftrag?

    Seit dem 1. Januar 2013 kennt das Schweizer Recht das Institut des Vorsorgeauftrags. Damit wurde ein Instrument geschaffen, mit welchem jede urteilsfähige, volljährige Person für den Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit Vorkehrungen treffen kann. Verheiratete Personen oder Personen in eingetragener Partnerschaft verweisen jedoch gern darauf, dass sie von Gesetzes wegen bereits zur Vertretung des Partners legitimiert seien und sich ein Vorsorgeauftrag deshalb erübrige. Trifft dies zu?


    Umstellung von Fortführungswerten auf Veräusserungswerte

    In Zeiten finanzieller Herausforderungen rückt die Beurteilung der Fortführungsfähigkeit einer Unternehmung vermehrt ins Zentrum der Unternehmensführung. Eine angespannte Liquidität oder eine drohende Überschuldung können gesetzliche Handlungspflichten begründen (vgl. Art. 725 OR). Darunter fällt unter anderem die Beurteilung, ob die Vermögenswerte und Verpflichtungen noch zu Fortführungswerten bilanziert werden können oder ob eine Umstellung der Bewertungsbasis auf Veräusserungswerte erforderlich ist.


    Lesen sie den gesamten Artikel in der letzten Ausgabe des EXPERT INFO.

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