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    Infoboard
    20.06.2017

    Teilrevision des MWSTG tritt per 01.01.2018 teilweise in Kraft

    Der Bundesrat hat am 2. Juni 2017 über das Inkrafttreten der Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) entschieden. Die revidierte Fassung tritt per 1. Januar 2018 in Kraft. Die Versandhandelsregelung (Art. 7 Abs. 3 Bst. b revMWSTG) wird ein Jahr später umgesetzt.
    Teilrevision des MWST-Gesetzes

    Das revidierte Mehrwertsteuergesetz trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei, womit deren Situation indirekt verbessert werden soll. Eine Verzögerung um ein Jahr ergibt sich bei der Versandhandelsregelung. Diese wird erst auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten, weil die Schweizerische Post aus technischen Gründen mehr Zeit für die Umsetzung der Gesetzesbestimmung beansprucht.


    In unserer dreiteiligen Videoserie zeigen wir Ihnen nochmals alle Änderungen durch die MWSTG-Teilrevision.


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