Teilrevision des MWSTG tritt per 01.01.2018 teilweise in Kraft
Das revidierte Mehrwertsteuergesetz trägt wesentlich zum Abbau mehrwertsteuerbedingter Wettbewerbsnachteile inländischer Unternehmen bei, womit deren Situation indirekt verbessert werden soll. Eine Verzögerung um ein Jahr ergibt sich bei der Versandhandelsregelung. Diese wird erst auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten, weil die Schweizerische Post aus technischen Gründen mehr Zeit für die Umsetzung der Gesetzesbestimmung beansprucht.
In unserer dreiteiligen Videoserie zeigen wir Ihnen nochmals alle Änderungen durch die MWSTG-Teilrevision.