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    12.01.2016

    Neue Abwassergebühr per 01.01.2016

    Ab 2016 erhebt der Bund bei den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) eine Abwasserabgabe von CHF 9.00 pro Einwohner/in. Mit dem Ertrag werden Beiträge an die Erstinvestitionen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen auf ARAs finanziert.
    Neue Abwassergebühr per 01.01.2016
    Nachdem eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen hat, ist sie von der Abgabe befreit. Mit Art. 60b des revidierten Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe geschaffen. Laut Gesetz ist die Abgabe auf die Verursacher zu überwälzen.

    Die Gemeinden verrechnen die aufgrund der Abgabe entstandenen Mehrkosten über das bestehende Gebührenmodell, indem der Tarif der jährlich wiederkehrenden Grund- und/oder Mengengebühr erhöht wird. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, welche Gebührenkomponente/n um welchen Anteil erhöht werden.

    Für Anpassungen an den bestehenden Tarifen melden Sie sich bitte bei unserer Hotline oder bei Ihrem Berater.
    OBT AG | Rorschacher Strasse 63 | 9004 St.Gallen | T +41 71 243 34 34 | info@obt.ch