12.01.2016
Neue Abwassergebühr per 01.01.2016
Nachdem eine ARA Massnahmen zur Reduktion von Mikroverunreinigungen getroffen hat, ist sie von der Abgabe befreit. Mit Art. 60b des revidierten Gewässerschutzgesetzes (GSchG) wurde die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Abwasserabgabe geschaffen. Laut Gesetz ist die Abgabe auf die Verursacher zu überwälzen.
Die Gemeinden verrechnen die aufgrund der Abgabe entstandenen Mehrkosten über das bestehende Gebührenmodell, indem der Tarif der jährlich wiederkehrenden Grund- und/oder Mengengebühr erhöht wird. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, welche Gebührenkomponente/n um welchen Anteil erhöht werden.
Für Anpassungen an den bestehenden Tarifen melden Sie sich bitte bei unserer Hotline oder bei Ihrem Berater.
Die Gemeinden verrechnen die aufgrund der Abgabe entstandenen Mehrkosten über das bestehende Gebührenmodell, indem der Tarif der jährlich wiederkehrenden Grund- und/oder Mengengebühr erhöht wird. Es liegt im Ermessen der Gemeinde, welche Gebührenkomponente/n um welchen Anteil erhöht werden.
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