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    14.09.2020

    Logib-Statistik (Lohngleichheitsanalyse)

    Mit Logib, dem Lohngleichheitsinstrument des Bundes, kann überprüft werden, ob ein Unternehmen die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleistet, d.h. den gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit bezahlt. Die Berechnung erfolgt mittels Regressionsanalyse.
    Logib-Statistik (Lohngleichheitsanalyse)
    Bei der Berechnung der Lohngleichheit werden objektive Faktoren berücksichtigt, die sich auf den Lohn auswirken. Dazu zählen individuelle Merkmale, das sogenannte Humankapital (Ausbildung, potenzielle Erwerbsjahre, Dienstalter) sowie weitere Faktoren in Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz (betriebliches Kompetenzniveau, berufliche Stellung). Zusätzlich wird das Geschlecht als unabhängige Variable in die Regressionsfunktion einbezogen. Wenn keine Diskriminierung vorliegt, hat diese Variable keinen signifikanten Einfluss auf den Lohn. Logib ist ein Tool, das mithilfe von Microsoft Excel funktioniert. In dieser Anleitung werden die verschiedenen Schritte beschrieben, die ein Auswertungsergebnis liefern und eine Interpretation ermöglichen. Die Mitarbeiterdaten, die für die Berechnung notwendig sind, werden in die Excel-Datenliste eingegeben und anschliessend in die Logib-Datei importiert.

    Diese Statistik ist für alle Firmen mit mehr als 100 Mitarbeitenden obligatorisch (Änderung des Gleichstellungsgesetzes durch den Bundesrat per 1. Juli 2020) und muss bis spätestens Ende Juni 2021 erstellt werden. Die Statistik muss dann alle vier Jahre bis ins Jahr 2032 wiederholt werden, falls die Anforderungen an das neue Gleichstellungsgesetz nicht erfüllt sind.

    Wie un­ter­stützt die Abacus Lohn­buch­haltung die Logib-Sta­tistik?

    • Ab Version 2020 SP 15.05.2020
      Die Logib-Statistik ist als Standardauswertung integriert, d.h. die notwendigen Felder wurden für die Statistik erstellt und die Schnittstelle für den Datenexport (CSV-File) zur Verfügung gestellt.
    • Version 2019 und älter
      Abacus Kunden müssen das Excel-File selber bearbeiten (Basis LSE Lohnstruktur-Erhebungsexport aus Abacus). Auf Wunsch bieten wir einen AbaReport für pauschal CHF 1'000 exkl. MWST an. Die Voraussetzung dafür ist die Option AbaReport. Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Abacus Betreuer oder an unseren Servicedesk. Falls Sie die Aufbereitung ohne AbaReport vornehmen möchten, können Sie bei uns eine Anleitung beziehen, wie die Logib-Statistik mit Abacus Version 2019 aufbereitet werden kann.

    Welche Fristen gelten für die Um­setzung?

    • 1. Juli 2020
      GlG-Revision und Verordnung treten in Kraft
    • Zwischen 1. Juli 2020 und 30. Juni 2021
      Durchführung der Lohngleichheitsanalyse
    • Bis 30. Juni 2022
      Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse durch eine externe Stelle
    • Bis 30. Juni 2023
      Information von Mitarbeitenden und Aktionären über das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse

    Durch­führung der Lohn­gleich­heits­ana­lyse (bis 30.06.2021)

    Diese kann durch Ihre Abacus Lohnbuchhaltung aufbereitet und mit dem Logib-Tool des Bundes erstellt werden.

    Über­prüfung der Lohn­gleich­heits­ana­lyse (bis 30.06.2022)

    Die Lohngleichheitsanalyse unterliegt einer gesetzlichen Prüfpflicht und muss für Gesellschaften mit mehr als 100 Mitarbeitenden bis spätestens Ende Juni 2022 durch eine Prüfstelle mit entsprechender Zulassung geprüft werden. Diese Überprüfung übernimmt auf Wunsch gerne OBT für Sie. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an David Regli (dipl. Wirtschaftsprüfer). David Regli ist Mitglied der zuständigen Arbeitsgruppe von EXPERTsuisse, die das anwendbare Prüfprogramm erarbeitet hat.

    Wei­tere In­for­ma­tionen

    OBT AG | Rorschacher Strasse 63 | 9004 St.Gallen | T +41 71 243 34 34 | info@obt.ch