Neue Abgaben für Radio und TV ab 1. Januar 2019
Abgabepflichtig sind nur Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die im MWST-Register eingetragen sind und einen jährlichen Gesamtumsatz von CHF 500'000 exkl. MWST oder mehr erzielen. Massgebend ist der in Ziffer 200 der MWST-Abrechnung deklarierte Gesamtumsatz abzüglich den Entgeltsminderungen.
Zum Gesamtumsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz eines Unternehmens, unabhängig von der steuerlichen Qualifikation bei der Mehrwertsteuer. Dazu gehören auch Umsätze aus Leistungen, die von der MWST ausgenommen oder befreit sind. Bemessungsgrundlage ist der im Vorjahr erzielte Gesamtumsatz. Für die Abgabepflicht im ersten Erhebungsjahr ist der Gesamtumsatz des Vorvorjahrs (Gesamtumsatz 2017) massgebend.
Bei Fragen stehen Ihnen die OBT Berater gerne zur Verfügung.