Harmonisierung des Zahlungsverkehrs SEPA – vergünstigtes Update für Ihre Abacus-Software
Ab 2018 wird der Zahlungsverkehr in 34 europäischen SEPA-Ländern harmonisiert und nach denselben Verfahren und Meldungsformaten ISO 20022 abgewickelt. Die Schweizer Finanzinstitute haben beschlossen, ebenfalls auf den neuen ISO-Standard für Finanztransaktionen zu setzen. Davon betroffen sind alle Teilnehmenden des Finanzplatzes – damit auch Sie.
Die Verarbeitung des aktuellen Zahlungsformats DTA aller Bankinstitute wird auf Mitte 2018 eingestellt. Die Postfinance wird die Verarbeitung des aktuellen Zahlungsformats EZAG bereits per Ende 2017 umstellen. Ab diesem Zeitpunkt müssen die Überweisungen mit dem neuen ISO-Standard 20022 erfolgen.
Auswirkungen auf die Business-Software
Die Anpassungen im Zahlungsverkehr haben wesentliche Auswirkungen auf die Business-Software. Als primäres Identifikationsmerkmal wird ausschliesslich die IBAN-Nummer verwendet. Daher gilt sicherzustellen, dass bei sämtlichen Software-Stammdaten, bspw. den Kreditoren- und Lohnempfängern, die Daten als IBAN-Nummern gespeichert sind. Zudem müssen die Softwarehersteller die technischen Formatumstellungen, z.B. DTA und EZAG auf XML (pain.001, pain.002), in die Software integrieren. Diese umfangreichen technischen Umstellungen werden mittels einer neuen Version oder eines Servicepacks ausgeliefert (ab Abacus-Version 2016).
Für Kunden mit älteren Softwareversionen ist ein Update auf Abacus Version 2016 oder 2017 zwingend. Bei Kunden mit einem Software-Wartungsvertrag sind die Update-Lizenzen bereits abgegolten.
Kunden ohne Software-Wartungsvertrag
Den Kunden ohne Wartungsvertrag bietet Abacus die einmalige Gelegenheit einer Nachlizenzierung zu vorteilhaften Konditionen. Die Gebühr für die Nachlizenzierung beträgt 50 Prozent des Listenpreises, Voraussetzung ist der Abschluss eines Wartungsvertrags für mindestens drei Jahre. Die Vorteile eines solchen Vertrags liegen auf der Hand:
- Aktuellste Softwareversionen, Service-Packs und Hotfixes können ohne zusätzliche Lizenzgebühren bezogen werden
- Neue gesetzliche Anforderungen sind berücksichtigt
- Software ist technologisch à jour
- Funktionale Erweiterungen sind inklusive
- Jährliche Gebühr ist günstiger als Nachlizenzierung
- Investitionsschutz ist gewährleistet
- Kosten sind jährlich planbar, keine Nachlizenzierungskosten für mehrere Jahre auf einmal bei einem Update
Hinweis: Ohne Wartungsvertrag kann nach Ablauf der Garantiefrist kein Service-Pack und Hotfix mehr installiert werden.
Weitere Informationen zur Umstellung auf den Zahlungsverkehr SEPA finden Sie im «OBT Impuls» vom Mai 2016.