22.11.2017
Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, verschiedene vom Parlament verabschiedete Änderungen des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll zudem die Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden werden.
Ab 1. Januar 2018 können Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, nicht mehr im vereinfachten Verfahren abrechnen. Für diese ist – unabhängig von der Lohnsumme – nur noch das ordentliche Verfahren anwendbar.
Mehr Informationen zu diesem Entscheid finden Sie im Portal der Schweizer Regierung.