Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um unsere Webseite nutzerfreundlich zu gestalten, sie fortlaufend zu verbessern und die Zugriffe auf unsere Webseite zu analysieren. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Zurück zur Übersicht

22.11.2017

OBT KMU-Fokus: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

OBT AG
OBT gratuliert der jungen Wirtschaftskammer St.Gallen zum 50-jährigen Jubiläum!

Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, verschiedene vom Parlament verabschiedete Änderungen des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll zudem die Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden werden.

Was wurde beim vereinfachten Abrechnungsverfahren in der AHV angepasst?

Ab 1. Januar 2018 können Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, nicht mehr im vereinfachten Verfahren abrechnen. Für diese ist – unabhängig von der Lohnsumme – nur noch das ordentliche Verfahren anwendbar.


Mehr Informationen zu diesem Entscheid finden Sie im Portal der Schweizer Regierung.