OBT Time – effizient und einfach
Warum braucht es eine Zeiterfassung?
Die gesetzlichen Grundlagen zur Arbeitszeitkontrolle sind unverändert. Nach wie vor ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben hervorgehen, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu stellen (Art. 46 des Arbeitsgesetzes ArG).
Mit der revidierten Verordnung 1 (ArGV 1) hat sich grundsätzlich nichts geändert. Allerdings bestehen mit den neu eingeführten Bestimmungen von Art. 73a und 73b drei unterschiedliche Regelungen, welche die Dokumentation der Arbeitszeit betreffen.
Wir zeigen Ihnen ganz individuell den für Sie optimalsten Lösungsansatz.
OBT Time Grundpackage
OBT Time Grundpackage – unsere detaillierten Leistungen
Workshop für neutraler Anforderungskatalog
- Analyse bestehender Prozesse, Verträge und Anforderungen durch Interview mit Fachspezialisten
- Erarbeitung eines neutralen Anforderungskatalogs auf die kundenspezifischen Bedürfnisse
- Es werden die relevanten Prozesse und Umgebungsthemen rund um die Abacus Zeiterfassung behandelt:
Prozesse: Planung, Erfassung, Berechnung, Controlling, Verarbeitung
Umgebungsthemen: Absenzmanagement, Employee Self Service ESS/MSS, Leistungen auf Projekte, Spesenmanagement, Personaleinsatzplanung, Freigabe-/ Visum-Workflows, Auswertungen
- Erarbeitung eines Lösungsansatzes für die Implementierung der Abacus-Zeiterfassung auf Basis des Abacus-Moduls «Lohnbuchhaltung»
- Priorisierung Arbeitspakete & Roadmap
- Ausarbeitung eines Angebots für das Gesamtprojekt
- Definition der Testgruppe und Onboarding
- Präsentation des Anforderungskatalogs, Lösungsansatzes und Kostenimpacts für die Implementierung