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03.04.2023

KMU-Praxisinformationen | Ausgabe 1 | 2023

EXPERT INFO – Ausgabe 3/2019

Inhalt:

Digitale Entwicklungen im Steuerbereich

Wie in vielen anderen Bereichen macht die Digitalisierung auch vor den Steuern keinen Halt. Im Bereich der natürlichen Personen ist es bereits verbreitet, dass die Steuererklärungen über die jeweiligen digitalen Portale der kantonalen Steuerbehörden eingereicht werden können, in einigen Kantonen sogar ohne Unterschrift. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, trat per 1. Januar 2022 das Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich in Kraft (einige Artikel treten am 1. Januar 2024 in Kraft). Es regelt das elektronische Verfahren in allen Steuerbereichen. Dabei wurden mehrere Bundesgesetze insoweit angepasst, als dass elektronische Verfahren in Zukunft vorgesehen werden müssen. Weiter kann der Bundesrat den Unternehmen eine elektronische Durchführung der jeweiligen Verfahren vorschreiben. Anstelle der Unterzeichnung soll eine elektronische Bestätigung möglich sein. Die jeweilige Behörde hat die Authentizität und Integrität der Daten sicherzustellen.


Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU – Chancen und Herausforderungen

Das Thema Nachhaltigkeit ist derzeit in aller Munde und auch im KMU-Bereich relevant. Von Unternehmen wird vermehrt erwartet, dass sie aufzeigen können, wie nachhaltig sie wirtschaften. Die steigenden Anforderungen und Erwartungen haben u. a. Einfluss auf die Unternehmensberichterstattung. Lag der Fokus bisher auf der finanziellen Berichterstattung, hat sich der Schwerpunkt in den vergangenen Jahren immer mehr in Richtung nichtfinanzielle Informationen und Angaben verlagert.


Organe der Gesellschaft: Neues und Klarstellung

In der Praxis ist das Bedürfnis, die Generalversammlung (GV) von der physischen Präsenz der Aktionäre und Aktionärinnen sowie des Verwaltungsrates zu entkoppeln, schon länger präsent. Mit Inkrafttreten des neuen Aktienrechts am 1. Januar 2023 wurde diesem Anliegen nun auf gesetzlicher Ebene nachgekommen: Neu kann die Generalversammlung in physischer Form, umfassend virtuell oder aber in einer Mischform abgehalten werden (vgl. dazu Art. 701a ff OR). Für die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten und die teilweise erforderlichen statutarischen Voraussetzungen verweisen wir gerne auf den EXPERT INFO, Ausgabe 2/2022. Unklar ist, ob bei einer hybriden GV mit Tagungsort künftig eine physische Anwesenheit der Revisionsstelle bei einer ordentlichen Revision vor Ort (Art. 731 OR) noch nötig ist oder eine virtuelle Teilnahme ausreicht.


Grenzgängerregelung nach DBA zwischen der Schweiz und Deutschland

Die Schweiz hat mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA CH-D) abgeschlossen. Art. 15a DBA CH-D besagt, dass Arbeitnehmende, die in einem Vertragsstaat ansässig sind, im anderen ihren Arbeitsort haben und von dort aus regelmässig an ihren Wohnort zurückkehren, als echte Grenzgänger/-innen gelten und speziell besteuert werden. Die Grenzgängereigenschaft entfällt, wenn die steuerpflichtige Person aus beruflichen Gründen an mehr als 60 Arbeitstagen im Jahr nicht an ihren Wohnsitz zurückkehrt. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die Anzahl der akzeptierten Nichtrückkehrtage proportional gekürzt. Die Rückkehr an den Wohnort ist grundsätzlich immer zumutbar, ausser wenn die Strassenentfernung mehr als 100 km beträgt, die Wegstrecke hin und zurück drei Stunden übersteigt oder wenn die Übernachtungskosten vom Arbeitgebenden getragen werden. Bei einer Arbeitsunterbrechung von 4 bis 6 Stunden ist eine Rückkehr an den Wohnsitz zumutbar, sofern die benötigte Zeit für die Wegstrecke weniger als 20 % der Arbeitsunterbrechung beträgt.


Lesen Sie den gesamten Artikel in der letzten Ausgabe des EXPERT INFO.