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01.09.2015

E-Adressauskunft erleichtert die Arbeit der Einwohnerdienste

OBT AG
E-Adressauskunft erleichtert die Arbeit der Einwohnerdienste

Die Erteilung von Adressauskünften ist für die Einwohnerdienste eine aufwändige und zeitraubende Angelegenheit. Seit dem nest Rel. 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunftsbestellung mittels Web-Portalanbindung online während 24 Stunden anzubieten. Die Auskunftserteilung wird lückenlos protokolliert und sicher übermittelt. Die Verrechnung erfolgt unabhängig ob Bar-/Kartenzahlung oder Sammel-/Einzelrechnung.

Mittels eAdressauskunft können Anfragesteller die Auskunft über das Portal der Gemeinde oder Stadt selber einholen, sofern die eingesetzte Portallösung diesen Geschäftsfall unterstützt (für die Integrierungsmöglichkeiten Ihrer Portallösung wenden Sie sich an Ihren Berater der OBT AG). Die Authentifizierung des Anfragestellers wird über SuisseID oder User/Passwort sichergestellt. Der Anfragesteller kann bei Bedarf ein Dokument für den Nachweis zur Berechtigung einer Auskunft hochladen. Nicht registrierte Anfragesteller müssen die Auskunft über das ePayment des Portalanbieters mittels Kreditkarte vorgängig bezahlen.

Adressauskunft an nicht registrierte Anfragesteller

Bei nicht registrierten Benutzern (bei Einzelanfragen z.B. Privatpersonen) erscheint bei den Einwohnerdiensten pro Anfrage eine CRM-Aktivität in Form einer Aufgabe. Der Sachbearbeiter überprüft die Anfrage, kann diese erteilen oder ablehnen und meldet dies dem Portal zurück. Der Sachbearbeiter kann entscheiden, ob eine Auskunft elektronisch oder per Post erteilt werden soll. Das Portal informiert danach den Anfragesteller per Mail oder SMS, dass er die Auskunft auf dem Portal einsehen kann oder dass diese auf dem Postweg unterwegs ist.

Adressauskunft an registrierte Anfragesteller

Bei registrierten Anfragestellern (z.B. Unternehmen) kann die Auskunft unter Umständen direkt ohne Eingriff eines Sachbearbeiters erteilt werden.
Adressauskunft an registrierte Anfragesteller

Bei der Registrierung des Anfragestellers über das Web-Portal wird einmalig definiert, für welche Daten der Anfragesteller berechtigt ist (einfache/erweiterte Auskunft) und ob er auch für Personen mit Auskunftssperre berechtigt ist.


Der Anfragesteller wird bei der erstmaligen Anfrage vom Sachbearbeiter über ein Workflow als Subjekt direkt im nest eröffnet und berechtigt. Auf dem Auskunftssteller-Subjekt kann vom Sachbearbeiter definiert werden, ob dieser kostenbefreit ist (z.B. Krankenkasse) oder ob die Rechnungsstellung über eine Sammelrechnung vorgenommen werden soll.

Datenschutz

Der Datenschutz ist wie bei allen eServices auch bei der eAdressauskunft ein wichtiges Thema. Mit der Online-Auskunft werden die Daten dem Portal über eine sichere Verbindung übermittelt (SSL mit Client / Server-Zertifikat). Um die Sicherheit der Daten, welche zwischen Web-Portal und der nest-Applikation hin und her gesendet werden, zu gewährleisten, können wir mit dem OBT eGOV DMZ einen höchstmöglichen Datenschutz gewährleisten.

Ihr nest-Berater unterstützt Ihre Verwaltung gerne bei den weiteren Schritten in Richtung eGovernment.

Fazit

Mit der eAdressauskunft können Anfragesteller interaktiv über das Web-Portal der Gemeinde Einwohner anfragen. Durch die einmalige Registrierung und Autorisierung des Anfragestellers werden die Einwohnerdienste durch die automatische Abfrage entlastet. Ebenso kann die integrierte Rechnungsstellung durch das ePayment (Kreditkarten) oder durch Sammelrechnung erleichtert werden und ist jederzeit transparent und nachvollziehbar.