Die Erteilung von Adressauskünften ist für die Einwohnerdienste eine aufwändige und zeitraubende Angelegenheit. Seit dem nest Rel. 2014 besteht die Möglichkeit, die Auskunftsbestellung mittels Web-Portalanbindung online während 24 Stunden anzubieten. Die Auskunftserteilung wird lückenlos protokolliert und sicher übermittelt. Die Verrechnung erfolgt unabhängig ob Bar-/Kartenzahlung oder Sammel-/Einzelrechnung.
Bei der Registrierung des Anfragestellers über das Web-Portal wird einmalig definiert, für welche Daten der Anfragesteller berechtigt ist (einfache/erweiterte Auskunft) und ob er auch für Personen mit Auskunftssperre berechtigt ist.
Der Anfragesteller wird bei der erstmaligen Anfrage vom Sachbearbeiter über ein Workflow als Subjekt direkt im nest eröffnet und berechtigt. Auf dem Auskunftssteller-Subjekt kann vom Sachbearbeiter definiert werden, ob dieser kostenbefreit ist (z.B. Krankenkasse) oder ob die Rechnungsstellung über eine Sammelrechnung vorgenommen werden soll.
Der Datenschutz ist wie bei allen eServices auch bei der eAdressauskunft ein wichtiges Thema. Mit der Online-Auskunft werden die Daten dem Portal über eine sichere Verbindung übermittelt (SSL mit Client / Server-Zertifikat). Um die Sicherheit der Daten, welche zwischen Web-Portal und der nest-Applikation hin und her gesendet werden, zu gewährleisten, können wir mit dem OBT eGOV DMZ einen höchstmöglichen Datenschutz gewährleisten.
Ihr nest-Berater unterstützt Ihre Verwaltung gerne bei den weiteren Schritten in Richtung eGovernment.