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12.09.2019

Ablösung Referenzzinssatz Libor – wie weiter danach?

Ablösung Referenzzinssatz Libor – wie weiter danach?

Schneller als gedacht könnte der Libor der Vergangenheit angehören. Insbesondere die Schweiz gibt bei der Ablösung des Referenzzinssatzes Gas. Die bevorstehende Veränderung ist den wenigsten Leuten bewusst, obwohl sie medial kommuniziert wurde. Zudem wird sie vielerorts spürbar sein, da der Libor als Basis zur Kalkulation der Kosten von Krediten, Hypotheken und Finanzinstrumenten mit variablem Zinssatz dient.

Aktuell werden die Zinssätze ausgewählter Banken für die Festsetzung des Libor herangezogen. Ab 2021 wird die britische Finanzmarktaufsicht (FCA) diese Banken nicht mehr auffordern, ihre Zinssätze täglich zu melden. Aus diesem Grund dürfte der Libor seine Aussagekraft verlieren oder sogar ganz wegfallen. Heute wird davon ausgegangen, dass der Libor spätestens Ende 2021 abgelöst wird.


Grund für die Änderung seitens der FCA ist, dass der Libor vor einigen Jahren im Mittelpunkt eines Manipulationsskandals stand. Die Interbank Offered Rates (IBOR), zu denen auch der Libor gehört, sind nicht besonders zuverlässig, beruhen sie doch auf theoretischen Zinssätzen, die sich die Banken gegenseitig offerieren. Zudem basieren die Zinssätze an vielen Tagen auf Werten, die ein geringes Handelsvolumen aufweisen. All dies kann für Manipulationen ausgenützt werden.

Betroffene Grössenordnung

Der baldige Wegfall des Libor beeinflusst ein weltweites Volumen von mehreren hundert Billionen Franken. Bezogen auf die Schweiz geht man davon aus, dass rund 6.5 Billionen US-Dollar in Finanzinstrumenten mit Libor-Anbindung betroffen sind. Diese Summe kommt durch Verträge mit einem variablen Zinssatz (bspw. Kredite, Hypotheken und Finanzinstrumente) zustande. In den dortigen Vereinbarungen wird der Libor als Basis festgehalten.

Mögliche Zukunft

Als neue alternative Referenzzinssätze (ARR) kommen verschiedene Benchmarks in Frage. Diese würden von offiziellen Stellen wie Zentralbanken oder Börsen angeboten und sollten daher weniger Spielraum für Manipulationen haben.


Die Schweizerische Nationalbank (SNB) und die Börse SIX machen sich als Ersatz für den Libor in der Schweiz für den Saron stark. Hinter diesem stehen tatsächlich getätigte Transaktionen und handelbare Referenzpreise. Andere Länder wie England, die USA oder Japan präferieren einen eigenen Basiszinssatz. Es könnte durchaus sein, dass kein einheitlicher Basissatz gefunden wird und sich nach dem Wegfall des Libor mehrere Referenzzinssätze auf nationaler Ebene ergeben. Am Ende wird der Markt entscheiden, welche Referenzbasis sich durchsetzt.

Konsequenzen und vorgängige Abklärungen

Hierzulande werden unter anderem auch Kunden mit Libor-Hypotheken betroffen sein. Dies sind einerseits solche, die zum heutigen Zeitpunkt eine Libor-Hypothek abschliessen möchten. Andererseits beschäftigt die Veränderung auch Personen oder Unternehmen mit bereits bestehenden Libor-Hypotheken. Schweizweit dürften rund 150 bis 200 Milliarden Franken in Libor-Hypotheken vorhanden sein. Dabei tauchen unzählige Fragen auf:


  • Wie werden bestehende Libor-Hypotheken abgelöst und an die neue Konstellation angepasst?
  • Welches Mitspracherecht haben die Bankkunden bei der Umsetzung?
  • Wer trägt die möglicherweise entstehenden Mehrkosten, wenn der neue Referenzzinssatz höher sein sollte als der aktuelle Libor?


Vor allem die letzte Frage birgt Zündstoff. Ausgehend von den Milliardenbeträgen an Hypotheken in der Schweiz könnten bereits bei kleinsten negativen Abweichungen markante Mehrbelastungen resultieren.

Fazit

Die Libor-Ablösung betrifft sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Kein Handlungsbedarf besteht grundsätzlich bei Kreditverträgen und Libor-Hypotheken, die bis Ende 2021 auslaufen. Darüber hinaus laufende Verträge müssen wohl neu ausgehandelt und allfällige Mehrbelastungen durch einen neuen Referenzzinssatz besprochen werden. Wir empfehlen, sich bereits heute mit Ihrem Kreditinstitut in Verbindung zu setzen und mögliche Szenarien durchzugehen. Bei Kreditverträgen geht es meistens um wesentliche Auslagen – schenken Sie diesem Umstand daher genügend Beachtung.