27.02.2017
nest – Sonderzeichen in Namen
Viele Amtsstellen, die Personenregister führen, sind heute bei der Namensschreibweise in einer widersprüchlichen Situation: Fachlich müssen sie verschiedene und nicht immer übereinstimmende Regeln und Normen beachten (Merkmalskatalog des BFS, Infostar, ZEMIS, UPI usw.), die nicht alle und nicht die gleichen Sonderzeichen vorschreiben. Technisch sind sie aber vielfach im Stande, dank der universellen Codierung UTF-8 jedes beliebige Sonderzeichen zu generieren.
Das Bundesamt für Statistik hat sich aufgrund einer Interpellation (16.3717) der Problematik angenommen und strebt eine einheitliche Lösung an. Dafür wird eine Arbeitsgruppe mit den involvierten Stellen gebildet. Diese setzt sich aus Mitgliedern der folgenden Ämter/Bereiche zusammen: BFS, EAZW, SEM, EDA, BJ (eCH Meldwesen), fedpol, ZAS, VSED, Kantone (Koordinationsstellen Registerhamonisierung) und Softwarehersteller.
Wir werden im Rahmen unseres nest-Supportletters über Neuigkeiten zu diesem Thema informieren.
Bis zur Umsetzung sollten die Einwohner wie folgt im nest erfasst werden:
Wir empfehlen, den ausländischen Namen mit Sonderzeichen immer im Feld «ausländischer Name» zu führen. Wird dieser Name für Anschriften oder Formulare gebraucht, muss er im Report entsprechend eingerichtet sein. Zudem muss eine entsprechende Schrift installiert sein, damit der Report oder das Formular ausgedruckt werden kann.
Hinweis
Der UPI-Abgleich (Abfrage Versichertennummer) funktioniert mit Sonderzeichen nicht. Die ausländische Person ist durch das ZEMIS in UPI erfasst worden. Dabei wurden keine Sonderzeichen verwendet, da UPI für die Webservices keine Sonderzeichen erlaubt.
Das Bundesamt für Statistik hat sich aufgrund einer Interpellation (16.3717) der Problematik angenommen und strebt eine einheitliche Lösung an. Dafür wird eine Arbeitsgruppe mit den involvierten Stellen gebildet. Diese setzt sich aus Mitgliedern der folgenden Ämter/Bereiche zusammen: BFS, EAZW, SEM, EDA, BJ (eCH Meldwesen), fedpol, ZAS, VSED, Kantone (Koordinationsstellen Registerhamonisierung) und Softwarehersteller.
Wir werden im Rahmen unseres nest-Supportletters über Neuigkeiten zu diesem Thema informieren.
Bis zur Umsetzung sollten die Einwohner wie folgt im nest erfasst werden:
Wir empfehlen, den ausländischen Namen mit Sonderzeichen immer im Feld «ausländischer Name» zu führen. Wird dieser Name für Anschriften oder Formulare gebraucht, muss er im Report entsprechend eingerichtet sein. Zudem muss eine entsprechende Schrift installiert sein, damit der Report oder das Formular ausgedruckt werden kann.
- Einwohner, welche im Infostar erfasst sind
Im Feld «Name» muss der Zivilstandsname gemäss Infostar geführt werden. Dieser enthält keine Sonderzeichen und nur erlaubte Zeichen gemäss UPI.
Der ausländische Name kann zusätzlich im Feld «ausländischer Name» erfasst werden. Sonderzeichen können dort über die Windowsanwendung «charmap» erfasst werden. - Einwohner, welche noch nicht im Infostar sind
Der ausländische Name wird im Feld «Name» geführt. Mit dem Release 2017 wird eine komplett neue Logik eingebaut, die dann bei der Suche auch mit Sonderzeichen umgehen kann.
Hinweis
Der UPI-Abgleich (Abfrage Versichertennummer) funktioniert mit Sonderzeichen nicht. Die ausländische Person ist durch das ZEMIS in UPI erfasst worden. Dabei wurden keine Sonderzeichen verwendet, da UPI für die Webservices keine Sonderzeichen erlaubt.