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    Infoboard
    23.02.2017

    Lösungen für die berufliche Vorsorge – individuelle Beurteilung nötig

    Für die Organisation der beruflichen Vorsorge stehen jedem Unternehmen drei Möglichkeiten zur Auswahl: die Gründung einer eigenen Pensionskasse, der Anschluss an eine Sammelstiftung oder ein Vollversicherungsvertrag mit einer Versicherung. Der Artikel beleuchtet die Vor- und Nachteile der beiden ersten Varianten.
    Lösungen für die berufliche Vorsorge – individuelle Beurteilung nötig

    Die Zahl der autonomen Pensionskassen ist seit Jahren rückläufig. Die Ursachen dafür sind die steigenden Anforderungen an die Führung einer Vorsorgeeinrichtung sowie die zunehmenden rechtlichen Bestimmungen. Es braucht grosses Fachwissen und funktionierende Strukturen, um die komplexen und umfangreichen Vorschriften einhalten zu können.


    Bei der Wahl der Vorsorgelösung für eine Firma stehen folgende Kriterien im Mittelpunkt:


    • Autonomie in der Geschäftsführung
    • Individualisierung von Leistungserbringung, Risikodeckung und Vermögensanlage
    • Sicherheit
    • Kosten

    Au­to­nomie in der Ge­schäfts­führung

    Die Geschäftsführung und die Administration einer autonomen Pensionskasse liegen grundsätzlich in der Verantwortung des Stiftungsrats. Er hat aber die Möglichkeit, einzelne Aufgabenbereiche auszulagern, je nachdem welche Kompetenzen und Ressourcen in der eigenen Organisation vorhanden sind. So gibt es zahlreiche professionelle Anbieter, welche die Finanzbuchhaltung, Versichertenverwaltung, Liegenschafts- und Wertschriftenbuchhaltung, die Vermögensanlage und sogar die Geschäftsführung im Auftragsverhältnis erledigen. Bei einer vollständigen Auslagerung bleibt dem Stiftungsrat noch die Koordination der Schnittstellen zwischen den verschiedenen externen Partnern. In einer Sammelstiftung muss sich die Vorsorgekommission als oberstes Gremium eines Anschlussvertrags nicht mehr um diese Aufgaben kümmern.

    Au­to­nome Kasse: In­di­vi­dua­li­sierung möglich

    Eine autonome Pensionskasse ermöglicht dem Stiftungsrat, Leistungspläne für die Destinatäre selber zu definieren. Dabei stehen folgende Grössen im Vordergrund: versicherter Lohn, Sparbeiträge, Risikoleistungen (Alters-, Hinterlassenen- und IV-Leistungen), Verzinsung der Sparguthaben sowie Überschussverteilung. Einige, aber nicht alle Sammelstiftungen bieten ebenfalls individuelle Leistungspläne an.


    Bezüglich der Risikodeckung steht einer autonomen Pensionskasse eine ganze Palette an Möglichkeiten zur Verfügung. Diese reicht von der vollständigen Autonomie (alle Vorsorgerisiken wie Alter, Tod und Invalidität werden selber getragen), über Stop-Loss- oder Excess-of-Loss-Versicherung (Absicherung gegen ausserordentliche Schäden) bis zu teilweiser oder vollständiger Rückversicherung der Vorsorgerisiken. In der Sammelstiftung sind alle diese Risiken im Kollektiv mit der Risikoprämie abgedeckt.


    Bei der Wahl der Anlagestrategie ist der Stiftungsrat im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei und entscheidet auf Basis seiner Risikoneigung und der Risikofähigkeit der Kasse. Die Sammelstiftungen bieten in der Regel unterschiedliche, aber vordefinierte Anlagestrategien an.

    Sam­mel­stiftung: mehr Si­cherheit

    Eine autonome Pensionskasse ist eng mit dem Unternehmen verbunden. Der Arbeitgeber wird sich entsprechend für die Kasse engagieren und fühlt sich solidarisch mit ihr verbunden. Diese Nähe erleichtert den Kontakt zu den Versicherten und ermöglicht einen schnelleren Austausch. Der Stiftungsrat führt die Geschäfte in Eigenverantwortung zusammen mit den externen Partnern (Pensionskassen-Experte, Revisionsstelle, Investment-Controller usw.).


    Auf der anderen Seite haben insbesondere kleine Kassen erhöhte Anlage- und Vorsorgerisiken. Diese hängen wesentlich von der Entwicklung der wirtschaftlichen Situation der Arbeitgeberfirma ab. Wie hat sich die Mitarbeitendenzahl verändert? Wie sehen die Zukunftsaussichten aus? Wie ist das Verhältnis zwischen Aktiven und Rentnern? Dazu stellt sich die Frage, ob es genügend und geeignete Mitarbeitende gibt, die sich im obersten Organ engagieren wollen.


    In einer Sammeleinrichtung ist der Risikoausgleich aufgrund ihrer Grösse zwangsläufig besser. Sie verfügt über eine professionelle Verwaltung; die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben ist gewährleistet. Allerdings sind Sammeleinrichtungen dem Markt ausgesetzt und wollen konkurrenzfähig sein. Unter diesem Aspekt müssen die Kennzahlen (Deckungsgrad, Verzinsung Sparkapital, Rendite, Umwandlungssatz, technischer Zins, Zielwertschwankungsreserve) entsprechend kritisch beurteilt und verglichen werden. Wichtig sind ebenfalls die Kündigungsmöglichkeiten und in diesem Zusammenhang die vereinbarten Sanierungskonzepte.

    Zwei Fak­toren sind ent­scheidend

    Zur Beurteilung der Kosten sind zwei Zahlen massgebend: die Risikoprämien (für Vorsorgerisiken) sowie die Verwaltungskosten (für Administration und Vermögensverwaltung). Durch das grössere Volumen können die Sammelstiftungen in der Regel günstigere Tarife anbieten, obwohl sie – im Unterschied zu autonomen Kassen – zusätzliche Aufwendungen für Werbung finanzieren müssen.

    Fazit

    Ob eine eigene Pensionskasse oder der Anschluss an eine Sammelstiftung die bessere Lösung ist, lässt sich nicht allgemein beantworten. Die Kostenfrage spricht eher für eine kollektive Lösung. Die Verantwortlichen müssen sich die Frage stellen, wie autonom sie die berufliche Vorsorge für ihre Mitarbeitenden führen und wie viel Eigenverantwortung sie übernehmen wollen und können. Zudem ist auch entscheidend, ob die Wünsche bei der individuellen Ausgestaltung der Vorsorgepläne und der Vermögensanlage durch eine Sammelstiftung erfüllt werden können.
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