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    27.10.2020

    Wir stellen vor: Nachweis von Personendaten mit nest (DSG)

    Das revidierte Datenschutzgesetz des Bundes wird voraussichtlich 2021 in Kraft treten. Kantone überprüfen ihre Datenschutzgesetze/Verordnungen aufgrund des neuen Gesetzes und erlassen Vorgaben für die Einwohnerdienste. So müssen Einwohnerdienste jede Datenbekanntgabe (Einzel- und Sammelauskünfte) festhalten und nachweisen können. Mit dem neuen Modul «Personendaten nachweisen» dokumentiert das System sämtliche Auskünfte und Datenlieferungen von Personendaten an Dritte. Dem Datenschutz wird damit Rechnung getragen und bei einer entsprechenden Anfrage können die Informationen auf Knopfdruck gebündelt geliefert werden.
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