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    02.05.2018

    Neuadressierung Gebäude ohne Wohnnutzung

    Im März 2018 wurden die Gemeinden von den kantonalen Stellen aufgrund der neuen Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister gebeten sicherzustellen, dass sämtliche Gebäude ohne Wohnnutzung eindeutig adressiert sind, damit die Verknüpfung zwischen den Registern des GWR und der Amtlichen Vermessung (AV) sichergestellt ist.
    Neuadressierung Gebäude ohne Wohnnutzung
    Problem
    Gemäss Merkmalskatalog des GWR können z.B. Tiefgaragen, welche zu mehreren Wohngebäuden gehören, mit einer Adresse «Musterstrasse 2-6» adressiert werden. In nest/is-e können jedoch keine Standorte mit Nummerierung «2-6» erfasst werden. Ebenfalls können solche Gebäude nicht über den GWR-Import angelegt und geändert werden.

    Ursache
    Da die Standorte die Grundlage für viele andere Teilanwendungen (Objekte, Subjekt-Adresse, Fakturierung etc.) bilden, müssen die Standorte in nest/is-e aus Qualitätsgründen eindeutig geführt werden.

    Lösung
    Swisstopo und das BfS empfehlen bei solchen Fällen, für die Tiefgarage im GWR eine Hilfsadresse mit Haus-Nr.-Index zuzuweisen (z.B. «Musterstrasse 2.1»). Somit haben alle Objekte eine eindeutige Haus-Nr. und können identisch in nest/is-e geführt werden. Ebenfalls können solche Gebäude über den GWR-Import angelegt und geändert werden.
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