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    18.02.2020

    Kantone AG und ZH: Neues Portal für Vermietermeldungen

    Die Portallösung «Drittmeldung» dient Vermieterinnen und Vermietern dazu, Aus- und Einzüge von Mieterinnen und Mietern direkt der entsprechenden Gemeinde mitzuteilen. Ende 2019 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) sein bisheriges Portal ausser Betrieb gesetzt.
    Kantone AG und ZH: Neues Portal für Vermietermeldungen
    Die Kantone Aargau und Zürich haben eine neue Lösung entwickeln lassen, die unter der Adresse www.drittmeldung.ch zur Verfügung steht. Der Kanton Zürich hat das Bevölkerungsamt der Stadt Zürich mit dem Betrieb des Portals beauftragt. Er wird den von der Meldung betroffenen Gemeinden eine Gebühr in Rechnung stellen, um den Investitions- und Betriebsaufwand zu decken.

    Neu werden die Meldungen unter Verwendung des Standards eCH-112 direkt den Gemeinden übermittelt. Die Postfächer des BFS zum Abholen der Meldungen stehen nicht mehr zur Verfügung. Allgemeine Fragen zur neuen Portallösung sind an kep@ji.zh.ch zu richten.

    Mit nest/is-e empfangen Sie weiterhin die online erfassten Drittmeldungen/Vermietermeldungen elektronisch.

    Wir empfehlen allen Gemeinden, das neue Portal (www.drittmeldung.ch) auf ihrer Webseite für die Eingabe von Ein- und Auszugsanzeigen durch Vermieter zu hinterlegen bzw. die alte Verknüpfung (https://www.e-service.admin.ch/sis/app/mandant/drittmeldung) zu ersetzen.
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