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    11.10.2017

    Revidiertes Adoptionsrecht per 01.01.2018

    Die Möglichkeit der Stiefkindadoption steht künftig nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. Juli 2017 das revidierte Adoptionsrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft gesetzt. Mit der Revision werden auch die Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert und das Adoptionsgeheimnis gelockert.
     Weitere Informationen auf admin.ch

    Diese Änderung ist für nest nicht neu. Gleichgeschlechtliche Eltern gibt es schon länger (z.B. bei Zuzug aus den Vereinigten Staaten => 2 Frauen, 1 gemeinsames Kind). Infostar kann das aber nicht erfassen und somit via eCH auch nicht liefern. In Infostart wird das daher so erfasst:

    Name Mutter: Müller / Meier
    Name Vater: leer
    Vorname Mutter: Martina / Sandra
    Vorname Vater: leer

    Via eCH bekommt nest die Daten genauso. Nun wird dies ab 2018 rechtlich auch in der Schweiz möglich sein. Leider kann aber Infostar weiterhin die Daten nicht korrekt führen. Infostar ist bestrebt, eine Lösung zu finden. Wann diese kommen wird, ist jedoch aktuell noch nicht bekannt.

    Da die Einwohnerkontrollen die Daten gemäss Infostar führen müssen, besteht hier ein kleines Dilemma. Vorerst müssen die Daten im nest wie folgt erfasst werden:

    In den Beziehungen wird eine Mutter als Subjekt zugewiesen. Die Felder «Name» und «Vornamen» werden wie auf dem Sceenshot ersichtlich übersteuert.
    In den Beziehungen wird eine Mutter als Subjekt zugewiesen.
    Ansicht Beziehung vom Kind
    Ansicht Beziehung vom Kind
    Die Innosolv AG wird ein Projekt einplanen, damit zukünftig die Daten von zwei Müttern oder zwei Vätern gespeichert werden können. Eine automatische Umwandlung von «falschen» Infostar-Meldungen wird nest jedoch nicht realisieren.
    OBT AG | Rorschacher Strasse 63 | 9004 St.Gallen | T +41 71 243 34 34 | info@obt.ch