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    14.01.2020

    QR-Rechnungen mit nest/is-e und Abacus

    Im Zuge der Harmonisierung des Zahlungsverkehrs wird die neue QR-Rechnung die heutigen Schweizer Einzahlungsscheine ersetzen. Der QR-Code enthält alle für die Zahlung notwendigen Informationen in digitaler Form. Ab 1. Juli 2020 können QR-Rechnungen verschickt werden. Während einer Übergangszeit von mindestens zwei Jahren können auch die bisherigen Einzahlungsscheine verwendet werden.
    QR-Rechnungen mit nest/is-e und Abacus

    Damit Sie im Abacus QR-Rechnungen Ihrer Lieferanten verarbeiten können, muss bis am 30. Juni 2020 mindestens eine der folgenden Versionen installiert sein:


    • Abacus-Version 2018 mit dem Servicepack vom November 2019
    • Abacus-Version 2019 mit dem Servicepack vom September 2019
    • Abacus-Version 2020, Release vom Februar 2020

    Um selber QR-Rechnungen erstellen zu können, wird im Zusammenhang mit der Software nest/is-e die Abacus-Version 2020 mit Release vom Mai 2020 und der nest/is-e-Release 2019 mit SP 6 vorausgesetzt. Bis zum Ende der mindestens zweijährigen Übergangsfrist muss diese Version installiert sein.

    Im Bereich der Steuern stellt die KMS AG ab Sommer 2020 die Funktionalität für den Druck der QR-Rechnung zur Verfügung. Die Umstellung kann zu einem beliebigen Zeitpunkt erfolgen, so dass alte Einzahlungsscheine aufgebraucht werden können. Im Rahmen der ERFA wird das weitere Vorgehen mit den Steuerämtern besprochen.

    Weitere Informationen werden in Kürze folgen.

    OBT AG | Rorschacher Strasse 63 | 9004 St.Gallen | T +41 71 243 34 34 | info@obt.ch