Wechsel der Pensionskasse – das Personal muss miteinbezogen werden
Das Mitwirkungsgesetz ist ausschlaggebend
Die Rechte einer gewählten Arbeitnehmervertretung gehen deutlich weiter. So umfassen diese beispielsweise ein allgemeines Informationsrecht oder weitere Mitwirkungsrechte bei Massenentlassungen, die Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit dem Unfallversicherungsgesetz sowie den Abschluss oder die Auflösung eines BVG-Anschlussvertrags.
Arbeitnehmervertretung ist ein Muss
Falls in einem Unternehmen bis anhin noch keine Arbeitnehmervertretung im Sinne des Mitwirkungsgesetzes gewählt und schriftlich festgehalten wurde, ist es als Folge des Urteils und des zwingend einzuhaltenden Prozesses (u.a. Zustimmung durch die Arbeitnehmervertretung) wichtig, dies schnellstmöglich anzugehen. Ein potenzieller Pensionskassenwechsel sollte frühzeitig thematisiert werden, denn dieser ist seitens des Unternehmens möglicherweise mit grösserer Überzeugungsarbeit verbunden.