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    Infoboard
    16.09.2021

    Swiss GAAP FER – Änderungen in Sicht

    Zurzeit laufen im Regelwerk der Swiss GAAP FER zwei Überarbeitungsprojekte. Eines betrifft die Bestimmungen zur Konzernrechnung, das andere die Bilanzierung und Berichterstattung von Zuwendungen der öffentlichen Hand. Der Beitrag zeigt den aktuellen Stand der beiden Projekte sowie mögliche Auswirkungen auf die Jahresrechnung von Unternehmen.
    Swiss GAAP FER – Änderungen in Sicht

    Bereits seit Längerem steht fest, dass die Regelungen der Swiss GAAP FER bezüglich Konzernrechnung geändert werden. Mittlerweile hat sich die Arbeitsgruppe, die mit der Überarbeitung des Standards betraut ist, zum weiteren Fahrplan geäussert. Zwischen Anfang September und Ende Dez. 2021 läuft die öffentliche Vernehmlassung, womit der geänderte Standard voraussichtlich Ende Mai 2022 final vorliegen wird. In Kraft gesetzt werden soll dieser dann per 1. Januar 2024, womit den Anwendern ausreichend Zeit für die Implementierung der Änderungen eingeräumt wird.

    Über­ar­beitung Swiss GAAP FER 30 (Kon­zern­rechnung)

    Im Rahmen der Jahreskonferenz der Swiss GAAP FER im November vergangenen Jahres wurden dem breiten Publikum bereits Auszüge aus dem Vorentwurf präsentiert. Somit lassen sich die bedeutendsten Neuerungen schon abschätzen, auch wenn sich diese im Laufe der Vernehmlassung noch ändern können.


    Dazu zählen:

    • Das bestehende Wahlrecht, im Erwerbszeitpunkt den Goodwill mit dem Eigenkapital zu verrechnen, wird voraussichtlich beibehalten. Es ist aktuell aber vorgesehen, dass beim erworbenen Unternehmen nicht bilanzierte und wesentliche immaterielle Werte wie Marken, Patente oder Lizenzen bilanziert werden müssen, falls der Goodwill verrechnet wird. Dadurch wird der verrechenbare Goodwill kleiner.
    • Ein negativer Goodwill muss nach der gleichen Methode wie der positive Goodwill behandelt werden.
    • Behandlung von assoziierten Unternehmen (Equity-Methode): Die Anwendung der Equity-Methode wird neu in den Swiss GAAP FER beschrieben.
    • Schrittweiser Unternehmenserwerb bzw. -verkauf wird neu detailliert geregelt. Der Goodwill soll künftig für jeden Akquisitionsschritt gesondert ermittelt werden, wobei die übernommenen Aktiven im Zeitpunkt des Kontrollerwerbs zu aktuellen Werten zu bilanzieren sind.

    In Anbetracht der zahlreichen Änderungen und der vielen Anwender von Swiss GAAP FER werden die Neuerungen breite Auswirkungen haben. Wir empfehlen Kundinnen und Kunden daher, mögliche Auswirkungen auf die Unternehmensrechnung frühzeitig zu analysieren.

    Neuer Standard be­züglich Zu­wen­dungen der öf­fent­lichen Hand

    Subventionen, Beihilfen und Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen nicht alle, aber eine Vielzahl der Swiss GAAP FER-Anwender. Die bisherige Regelung ist wenig umfassend, was in den Jahresabschlüssen zu einer unterschiedlichen Behandlung geführt hat.


    Mittlerweile ist klar, dass für die Zuwendungen der öffentlichen Hand eine eigenständige Fachempfehlung in die Swiss GAAP FER eingeführt werden soll. Diese liegt im Entwurf vor, und die Vernehmlassung dazu konnte im ersten Semester 2021 abgeschlossen werden.


    Folgende Punkte sind im Zusammenhang mit der neuen Fachempfehlung von besonderer Bedeutung:

    • Bei vermögenswertbezogenen Zuwendungen der öffentlichen Hand (z.B. Investitionsbeiträgen für Gebäude) besteht ein Wahlrecht. Diese können einerseits vom Vermögenswert abgesetzt werden (Netto-Methode) oder als passive Rechnungsabgrenzung bilanziert werden (Brutto-Methode). Die Auflösung vermögenswertbezogener Zuschüsse erfolgt über die Nutzungsdauer. Während die Auflösung bei der Netto-Methode zwangsläufig über tiefere Abschreibungen erfolgt, besteht bei der Brutto-Methode ein Wahlrecht. Entweder führt man den Abzug unter den Abschreibungen auf, oder es wird ein separater Ertrag aus vermögenswertbezogenen Zuwendungen gebildet. Ziel ist, dass das ausgewiesene Ergebnis ab Stufe EBIT von der gewählten Methode unabhängig ist.
    • Geldflussrechnung: Vermögenswertbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand sind dem Geldfluss aus Investitionstätigkeit zuzuordnen.
    • Die Offenlegungspflichten wurden erweitert. Die Erläuterungen im Standard verweisen explizit darauf, dass Zuwendungen auch nicht monetärer Art (z.B. Mietzinsvergünstigungen) sein können.

    Das voraussichtliche Datum, an dem der neue Standard in Kraft treten wird, ist aktuell noch nicht bekannt. Zudem kann es auch bei diesem Standard aufgrund der Rückmeldungen im Vernehmlassungsverfahren noch Änderungen geben.

    Fazit

    Es ist eine Stärke des Regelwerks Swiss GAAP FER, dass nur selten Änderungen am Rechnungslegungsstandard vorgenommen werden. Die beiden aktuell laufenden Überarbeitungen sind aber gerechtfertigt und massvoll.

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