Vereinfachter Auszahlungsprozess der erzeugten Solarenergie
Hat der Beleg die gesamte Visumsstruktur durchlaufen und wurde er vollständig visiert, wird er damit bei der nächsten Zahlungsdisposition automatisch gemäss hinterlegter Fälligkeit zur Zahlung vorgeschlagen. Dies ermöglicht, korrekte Mehrwertsteuer-Vorsteuerbuchungen zu erstellen und auf die Aufwandkonti zu verbuchen. Im Hauptbuch sind keine Umbuchungen mehr nötig und eine korrekte Mehrwertsteuer-Abrechnung steht jederzeit zur Verfügung. Der Originalbeleg kann in den Abacus-Dossiers jederzeit hervorgerufen werden.
Mit der neuen Funktionalität profitieren Sie von einem unkomplizierten Prozess:
Auszug aus dem Schweizerischen Fachverband für Sonnenenergie Merkblatt Photovoltaik Nr. 9
- Übersicht
Seit der Einführung der Solarstrombörsen einiger Elektrizitätswerke und aktuell insbesondere mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) ergeben sich neue Steuerthemen. Im Februar 2011 hat die Schweizerische Steuerkonferenz deshalb die Auswirkungen der Verordnung über die Massnahmen zur rationellen Energieverwendung und zur Nutzung erneuerbarer Energien analysiert. Dieser Publikation kommt keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Sie gibt aber die gemeinsame Auffassung der Steuerbehörden im Zusammenhang mit Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) wieder. - Mehrwertsteuer
Bei der Mehrwertsteuer (MWST) ist für PV-Anlagen zu unterscheiden, ob der Betreiber einer PV-Anlage mehrwertsteuerpflichtig ist oder nicht. Mehrwertsteuerpflichtig sind alle, die pro Jahr wenigstens einen steuerbaren Umsatz von CHF 100'000 ausweisen oder auf die Befreiung ihrer unternehmerischen Tätigkeit von der MWST verzichtet haben. Ohne MWST-Pflicht können die Vorsteuern, die auf Investitionen lasten, nicht zurückgefordert werden. Die Vorsteuern stellen somit einen Teil der Investitionskosten dar. Andererseits unterliegt für solche Betreiber beim Verkauf von Strom das Entgelt auch nicht der MWST, d.h. das Entgelt unterliegt grundsätzlich nur der Einkommens- oder Gewinnsteuer. Wenn ein mehrwertsteuerpflichtiges Unternehmen im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit eine PV-Anlage baut und betreibt, kann es die Vorsteuer auf den Bau der Anlage (z.B. die Vorsteuer auf Solarmodulen) bei der darauf folgenden Mehrwertsteuerabrechnung nach allgemeinen Kriterien als Vorsteuer abziehen. Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen haben die auf der Vergütung erhobene MWST grundsätzlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung zu überweisen.
Rechenbeispiele
Beispiel für eine Abrechnung bei einem Vergütungstarif von CHF 0.264 / kWh (Anlage mit 20 kW):
CHF 4'888.89
+ CHF 391.11 (MWST 8%)
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= CHF 5'280.00
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Die Voraussetzungen für eine Integrierung der Kreditorenbelege sind:
- is-e-Option Kreditorenintegration
- Abacus-Option Schnittstelle Belege AbaConnect
- Optional: Abacus erweiterte Belegarten Kreditoren
- Optional: Schnittstelle Lieferantenstammdaten AbaConnect
- Optional: Abacus-Archiv
Fazit
Mit der Funktionalität «Integrierung Kreditorenbelege» profitieren Sie von folgendem Mehrwert:
- Konforme MWST-Abrechnung
- Kreditorenbeleg automatisch gebucht
- Originalbeleg im Abacus-Archiv aufrufbar
- Im Auszahlung-Visumsprozess integriert