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    18.01.2018

    Steuer-Watchlist der EU – die Schweiz unter Beobachtung

    Im Dezember 2017 hat der Europäische Rat eine EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete im Bereich Unternehmenssteuern gebilligt und veröffentlicht. Auch die Schweiz ist aufgeführt, sie steht unter Beobachtung und ist faktisch auf der grauen Liste.
    Steuer-Watchlist der EU – die Schweiz unter Beobachtung

    Steuern zu optimieren war lange Zeit ein beliebtes «Geschäftsmodell» internationaler Grosskonzerne. So haben diese beispielsweise mit «verbesserten» Steuerstrukturen Gewinne verschoben, um Steuern zu sparen. Gemäss Experten entgehen alleine Deutschland aufgrund von Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer jährlich rund 17 Mrd. Euro an Steuerreinnahmen – bezogen auf die gesamte EU belaufen sich die Schätzungen auf rund 60 Mrd. Euro.


    Weltweit soll nun ein verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich gefördert werden, um grösstmögliche Anstrengungen zur Verhinderung von Steuerbetrug und -hinterziehung zu unternehmen.

    Kri­te­rien für die Liste

    Aus diesem Grund hat der EU-Rat eine Liste mit nicht kooperativen Ländern veröffentlicht. Die aktuelle Liste respektive die Arbeiten in diesem Zusammenhang stellen keinen einmaligen Vorgang dar. Die Liste soll in den kommenden Jahren regelmässig überprüft und aktualisiert werden. Auf der Liste sind Kriterien zu finden, die


    • ein Land oder ein Gebiet für eine positive Bewertung bei der Transparenz im Steuerbereich erfüllen sollte,
    • ein Land oder ein Gebiet für eine positive Bewertung bei der Steuergerechtigkeit erfüllen sollte,
    • die Umsetzung von Massnahmen zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) betreffen.

    Schweiz auf der Watchlist

    Die Schweiz wurde von der EU auf die graue Liste (Watchlist) gesetzt und muss nicht unbedingt mit Konsequenzen rechnen.


    Ein wesentlicher Grund für diese Klassifizierung liegt darin, dass hierzulande für gewisse Tätigkeiten kantonale Steuerprivilegien wie Besteuerung als gemischte Gesellschaft, Domizilgesellschaft, Holdinggesellschaft etc. in Anspruch genommen werden können. Mit diesen kann die Steuerbelastung in der Schweiz erheblich gesenkt werden.


    Mit der Unternehmenssteuerreform III, welche das Schweizer Volk abgewiesen hat, wollte der Bund unter anderem diese Steuerprivilegien abschaffen. Der Bund ist mit der Steuervorlage 17 momentan daran, eine zweite Vorlage auf die Beine zu stellen. Sollte dies gelingen und das Volk der Steuervorlage 17 zustimmen, würden die oben genannten Privilegien abgeschafft und die Schweiz hätte gute Chancen, von der grauen Liste wegzukommen.

    USA auf keiner Liste

    Interessant ist, dass die USA auf der EU-Liste nicht erwähnt sind. Dies überrascht, da es Bundesstaaten wie Delaware gibt, in denen hinsichtlich Steuerbelastung und Transparenz für Optimierer immer noch paradiesische Verhältnisse herrschen.


    Auf der schwarzen Liste dagegen sind 17 Länder aufgeführt – darunter nebst vielen Inselstaaten unter anderem auch Panama, Macau, Tunesien und die Vereinigten Arabischen Emirate.


    Die EU und die Mitgliedstaaten können gegenüber Ländern, welche auf der schwarzen Liste sind, Abwehrmassnahmen anwenden. Diese beinhalten Massnahmen inner- und ausserhalb des Steuerbereichs und haben zum Ziel, die Aushöhlung der Steuerbemessungsgrundlagen der EU-Mitgliedstaaten zu verhindern.

    Fazit

    Die Schweiz muss sich momentan vor der EU-Steuerliste noch nicht fürchten und wird, sofern die Steuervorlage 17 umgesetzt werden kann, mit grösster Wahrscheinlichkeit von der grauen Liste gestrichen. Wenn man die geschätzten Steuerausfälle betrachtet, kann man die Aufwendungen der EU nachvollziehen.
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