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    Infoboard
    29.05.2019

    Privatanteil bei Luxusfahrzeugen steigt auf bis zu 17%

    Am 11. Februar 2019 hat das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich ein Urteil zum Luxusanteil (Privatanteil) bei Geschäftsfahrzeugen erlassen. Das Urteil ist rechtskräftig und wird über den Kanton Zürich hinaus grosse Bedeutung erlangen, weil es auch die direkte Bundessteuer betrifft.
    Privatanteil Luxusfahrzeug – Gerichtsentscheid sorgt für Handlungsbedarf

    Je nach Erwerbspreis kann sich der geforderte Privatanteil von den bekannten 9.6% auf bis zu 17% erhöhen. Bei zu tief verbuchten Privatanteilen besteht die Gefahr von Aufrechnungen als verdeckte Gewinnausschüttung. Steuerpflichtige und deren Berater tun also gut daran, sich eingehend mit der Materie zu beschäftigen.


    Bei Fragen stehen Ihnen unsere Steuerexperten gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

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