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    Infoboard
    21.03.2019

    Berufliche Vorsorge – vielfältige Herausforderungen trotz gutem Deckungsgrad

    Aufgrund der guten Anlageergebnisse der vergangenen Jahre gibt es kaum noch Kassen in Unterdeckung. Ende 2017 lag der durchschnittliche Deckungsgrad einer Schweizer Pensionskasse bei 113%, was dem Höchststand seit der letzten Finanzkrise 2008 entspricht. Auch der Börseneinbruch Ende 2018 hat noch keine wesentliche Verschlechterung der Situation bewirkt. Dennoch gibt es mittelfristig einige Herausforderungen, die wir Ihnen aufzeigen.
    Berufliche Vorsorge – vielfältige Herausforderungen trotz gutem Deckungsgrad

    Seit der Einführung des BVG 1985 liegt das Rentenalter unverändert für Männer bei 65 und für Frauen bei 64 Jahren. Im Vergleich zu früher ist die Lebenserwartung jedoch erheblich gestiegen. Frauen leben im Schnitt 4.4 Jahre länger, Männer sogar 5.5 Jahre. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung ist eine stetige Senkung des Umwandlungssatzes und damit der Rente unvermeidlich. Zwar sind in den letzten Jahren sämtliche Anläufe für eine Gesetzesreform – wie zuletzt die Reform 2020 – gescheitert, der effektive Umwandlungssatz ist trotzdem unaufhörlich gesunken.


    Vorsorgeeinrichtungen, die mehr als nur die minimalen gesetzlichen Leistungen erbringen, können den Umwandlungssatz frei gestalten, solange das gesetzliche Minimum eingehalten wird. So lag der effektive Umwandlungssatz 2018 bei durchschnittlich 5.8%. Dies bedeutet: Hat eine Person bis ins Rentenalter beispielsweise CHF 1 Mio. Sparkapital angespart, würde ihre Rente mit einem Umwandlungssatz von 6.8% jährlich CHF 68'000 betragen. Mit einem Umwandlungssatz von 5.8% erhält die Person aber nur CHF 58'000, was einer jährlichen Differenz von CHF 10'000 oder knapp 15% entspricht. Insbesondere aufgrund von Renditeerwartungen dürfte ein Umwandlungssatz von 5% schon in naher Zukunft keine Seltenheit mehr sein.


    Die künftigen Neurentner werden mit bedeutend tieferen Renten auskommen müssen.

    An­spruchs­volles An­la­ge­umfeld

    Seit gut drei Jahren ist die Schweiz bereits mit Negativzinsen der Schweizerischen Nationalbank SNB konfrontiert (Leitzins aktuell -0.75%). Dies macht es noch schwieriger, Risiko und Rendite in Einklang zu bringen. Es zeigen sich deutliche Trends, dass Pensionskassen in Sachwerte anstatt in Nominalwerte investieren. Gemäss der Swisscanto-Studie war die Aktienquote (32.4%) 2018 im Durchschnitt erstmals höher als die Obligationenquote (30.7%). Ein ähnlicher Trend kann für die Immobilienanlagen beobachtet werden. Der Anteil der Immobilien am Pensionskassenvermögen steigt seit fünf Jahren langsam aber stetig an und liegt nun bereits bei 22.8%. Besonders bemerkenswert ist, dass zwei Drittel der kleineren und ein Drittel der grösseren Pensionskassen von der Erweiterungsmöglichkeit im Bereich der Anlagen in Immobilien Gebrauch machten – diese weisen eine Immobilienquote von mehr als 30% aus.


    Die Investitionen erfolgen überwiegend im Schweizer Immobilienmarkt. Sachwerte beinhalten zum heutigen Zeitpunkt nicht unbedeutende Risiken:


    • Eine grössere Wertkorrektur an den Börsen erscheint als nicht unmöglich.
    • Der Immobilienboom in der Schweiz scheint langsam zu stoppen. Die Leerstände nehmen zu. 2018 hat das Agio von börsennotierten Immobilienfonds an Wert verloren.

    Trend zu Sam­me­l­ein­rich­tungen

    Die Anzahl registrierter Pensionskassen war in den letzten Jahren gemäss Statistik stets rückläufig. Bei der Einführung des BVG gab es schweizweit ca. 15'000 Pensionskassen, Ende 2017 waren es noch 1'643. Der Trend ist klar: Kleinere Kassen schliessen sich vermehrt Sammeleinrichtungen an. Ende 2017 waren rund 60% des Gesamtbestands der aktiven Versicherten bei Sammeleinrichtungen angeschlossen. Insbesondere der regulatorische Druck auf die Einrichtungen dürfte diese Tendenz in den letzten Jahren verschärft haben.


    Es gibt aber durchaus gute Argumente, die für eine betriebseigene Pensionskasse sprechen. So sind die Optionen im Bereich der Leistungen und der Vermögensanlagen mit einer eigenen Pensionskasse erheblich grösser und es besteht mehr Flexibilität als in den meisten Sammeleinrichtungen. Zudem lässt sich das Invaliditätsrisiko rückversichern.


    Insbesondere das Argument der Risikoauslagerung an eine Sammeleinrichtung ist mittlerweile am Schwanken. Viele Unternehmen haben sich für eine sogenannte Vollversicherungslösung bei einer Sammeleinrichtung entschieden, welche die Vorsorgerisiken tragen soll.


    Im April 2018 hat der AXA-Konzern bekannt gegeben, ab 1. Januar 2019 keine Vollversicherung mehr anzubieten, da diese defizitär sei. Damit standen 40'000 Unternehmen vor der Wahl, sich entweder einer Sammelstiftung (teilautonome Lösung) anzuschliessen oder mit einer anderen Versicherungsgesellschaft eine Vollversicherungslösung abzuschliessen. Bis anhin hat noch keine weitere Versicherungsgesellschaft diesen Schritt gewagt. Es bleibt abzuwarten, ob andere Versicherungsgesellschaften nachziehen werden.


    Trotz allem haben Sammeleinrichtungen auch viele Vorteile. Die grosse Anzahl an Sammeleinrichtungen mit den verschiedenen Ausrichtungen ergibt insgesamt eine grosse Zahl an Möglichkeiten für Unternehmen. So sind auch sehr individuelle Lösungen möglich. Gemäss unserer Einschätzung ist es daher für jeden Arbeitgeber lohnenswert, sich zu diesem Thema fundierte Überlegungen zu machen.

    Steu­er­op­ti­mierung dank Vor­sorge

    Unternehmer haben darauf zu achten, dass sie ihre (berufliche) Vorsorge nicht vernachlässigen. Die zweite Säule kann im Weiteren durchaus auch ein geeignetes Instrument sein, die Steuersituation zu optimieren. Es gilt aber einiges zu beachten: So kann es ein Nachteil sein, dass innerhalb der Firma Versichertengruppen zu bilden sind (Kaderpläne) und daher nicht nur der Geschäftsinhaber individuell berücksichtigt werden kann.


    Seit Oktober 2017 können für Einkommen von über CHF 127'980 sogar Vorsorgepläne mit individuell gewählter Vermögensanlage eingeführt werden (1e-Pläne).


    Wir empfehlen zu prüfen, ob in der bestehenden Vorsorgelösung noch Einkaufspotenzial besteht. Durch einen gestaffelten Einkauf können Sie insbesondere auch die Steuerprogression entschärfen. Bei fehlender Einkaufsmöglichkeit kann geprüft werden, ob Einkaufsmöglichkeiten durch eine andere Gestaltung der Vorsorgepläne geschaffen werden können.

    Fazit

    Die aktuelle Situation der Pensionskassen ist so gut wie seit Jahren nicht mehr. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung und der sinkenden Renditen mussten die Pensionskassen ihre Umwandlungssätze jedoch erheblich senken, damit fallen die Renten heute tiefer aus. Zudem ist es für die Kassen im heutigen Tiefzinsumfeld schwierig, mit angemessenem Risiko noch Rendite zu erwirtschaften. Aus unserer Praxiserfahrung können wir sagen, dass es sich für den Arbeitgeber lohnt, sich fundierte Überlegungen zur beruflichen Vorsorge zu machen. Die Gestaltungsmöglichkeiten sind gross und das Steuersparpotenzial erheblich.
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