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    Infoboard
    17.02.2022

    Schweizer Pensionskassen – auch die jüngste Reform harzt

    Trotz guter Performance der Schweizer Pensionskassen ist der Reformbedarf enorm. Die BVG Reform 21 ist zwar angelaufen, erweist sich aber wie schon andere Reformen als schwierig. Dafür herrscht mehr Klarheit bei den Weisungen der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge.
    Schweizer Pensionskassen – auch die jüngste Reform harzt

    Gemäss Pensionskassen-Monitor von Swisscanto befinden sich die Schweizer Pensionskassen aktuell in einer guten Verfassung. So lag der Deckungsgrad der privaten Kassen per 30. September 2021 durchschnittlich bei 122.7%, und für das vierte Quartal 2021 wird erwartet, dass sich der Deckungsgrad der meisten Kassen aufgrund der positiven Performance nochmals leicht verbessert hat.


    Gemäss Informationen der UBS lag die Anlageperformance der Schweizer Pensionskassen im Durchschnitt 2021 sogar bei +8.06%, was auch in einem Mehrjahresvergleich einem sehr guten Anlagejahr entspricht.

    Grosser Re­form­bedarf

    Trotz der aktuell sehr guten Verfassung der Pensionskassen ist unter Fachleuten unbestritten, dass im Bereich der beruflichen Vorsorge dringender Reformbedarf besteht. Vor allem die gestiegene Lebenserwartung und das tiefe Zinsumfeld machen den Kassen zu schaffen.


    In der Vergangenheit sind bereits verschiedene Reformvorhaben an der Urne gescheitert. Dennoch nimmt der Gesetzgeber unter dem Stichwort BVG Reform 21 aktuell erneut einen Anlauf, dringend nötige Reformen anzupacken. Am 8. Dezember letzten Jahres hat der Nationalrat die Vorlage als Erstrat beraten und im Wesentlichen folgende Beschlüsse gefasst:

    • Senkung des Mindestumwandlungssatzes von heute 6.8% auf 6.0%.
    • Kompensation: Nach Einführung der Revision sollen 15 Jahrgänge für ihre Verluste durch die Kürzung des Umwandlungssatzes entschädigt werden. Sie sollen jeweils auf fünf Jahre abgestuft jährlich 2'400, 1'800 beziehungsweise 1'200 Franken erhalten.
    • Eintrittsschwelle: Die BVG-Eintrittsschwelle soll von aktuell 21'510 auf 12'548 Franken gesenkt werden.
    • Koordinationsabzug: Der Nationalrat sieht vor, den Koordinationsabzug von heute 25'095 auf 12'443 Franken zu reduzieren.
    • Sparalter/Altersgutschriften: Der Nationalrat sieht vor, das Eintrittsalter in die zweite Säule von heute 25 auf 20 Jahre zu senken sowie die Altersgutschriften zu glätten. Damit sollen Altersgutschriften gerade bei älteren Arbeitskräften gesenkt werden.

    Bisherige Beiträge

    25-34 ➔ 7%

    35-44 ➔ 10%

    45-54 ➔ 15%

    55-64/65 ➔ 18%


    Geplante Beiträge

    20-44 ➔ 9%

    45-65 ➔ 14%


    Knackpunkt der Vorlage ist die Kompensation der Senkung des Umwandlungssatzes. Der ursprüngliche Sozialpartner-Kompromiss sah eine solche für alle Neurentner der kommenden 15 Generationen vor.


    Die vom Nationalrat abgeänderte Vorlage sieht dagegen vor, dass das Überobligatorium angerechnet wird, womit voraussichtlich noch ca. 35-40% der Neurentner der kommenden 15 Generationen einen Rentenzuschlag erhalten werden. Zudem soll der Zuschlag hauptsächlich aus den Pensionskassen-Reserven finanziert werden und nicht durch zusätzliche Beiträge.


    Daher sieht sich der vom Nationalrat abgeänderte Vorschlag mit massiver Kritik vonseiten der Arbeitnehmer konfrontiert. Die Vorlage vermag aber auch die Arbeitgeberseite nicht vollends zu überzeugen. Diese sieht ein Risiko, dass das nun gewählte Modell an der Urne vom Stimmvolk abgelehnt werden könnte, zudem führen die geplanten Anpassungen gemäss Arbeitgeber im Modell zu einem Ausbau der BVG-Mindestversicherung, was nicht der Zielsetzung der Vorlage entspricht.


    Weil die Beratung im Ständerat noch aussteht, ist das letzte Wort in dieser Sache noch nicht gesprochen.

    Mehr Trans­parenz und mehr Kon­trollen

    Am 26. Januar 2021 hat die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV die Weisung zu den Anforderungen an Transparenz und interne Kontrolle für Vorsorgeeinrichtungen im Wettbewerb erlassen. Anfang Januar dieses Jahres hat die OAK BV nun die Liste mit den Vorsorgeeinrichtungen, die dieser Weisung unterstehen, veröffentlicht. Sie basiert auf Meldungen der regionalen Aufsichtsbehörden und wird laufend aktualisiert.


    Die Weisung vom Januar 2021 beinhaltet zwei wesentliche Bestandteile:

    • Strukturtransparenz: Das Strukturmodell ist offenzulegen, damit die regionalen Aufsichtsbehörden, die externen Kontrollorgane und das oberste Organ die Einrichtung besser verstehen. Umzusetzen ist dies erstmals im Zusammenhang mit dem Geschäftsjahr 2021.
    • Interne Kontrollen: Alle Vorsorgeeinrichtungen haben über angemessene interne Kontrollen zu verfügen. Für Einrichtungen im Wettbewerb wurde neu festgehalten, dass die finanzielle Führung nicht nur auf Ebene der Vorsorgeeinrichtung, sondern auch auf Ebene der risikotragenden Solidargemeinschaften und Vorsorgewerke kontrolliert und überwacht wird. Die Bestimmungen sind 2022 umzusetzen.

    Fazit

    Die Corona-Pandemie hat an den Finanzmärkten und damit auch in den Schweizer Pensionskassen bisher keine sichtbaren Spuren hinterlassen. Aufgrund der steigenden Lebenserwartung besteht in der 2. Säule aber ein unverändert grosser Reformbedarf. Der von den Sozialpartnern ausgehandelte Kompromiss «BVG Reform 21» wurde in der Beratung des Nationalrats wesentlich abgeändert, sodass der Rentenzuschlag gemäss Vorschlag des Nationalrats nicht mehr allen zugutekommt. Falls die Vorlage in dieser Form auch vom Ständerat gutgeheissen wird, ist mit einem Referendum von Arbeitnehmerseite zu rechnen.

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