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    20.08.2020

    Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER – Änderungen in Sicht

    Bei den Swiss GAAP FER stehen aktuell zwei Änderungen an: So sollen die Bilanzierung und die Berichterstattung von Subventionen spezifisch geregelt und die Bestimmungen zur Konzernrechnung (Swiss GAAP FER 30) überarbeitet werden. Der Artikel zeigt auf, welche Sachverhalte momentan diskutiert werden und wie der ungefähre Zeitplan aussieht.
    Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER – Änderungen in Sicht
    Die Fachkommission der Swiss GAAP FER hat entschieden, die Bestimmungen zur Konzernrechnung zu überarbeiten. Eine Anpassung wird als notwendig erachtet, um die Vergleichbarkeit der Abschlüsse zu verbessern. Ein erster Entwurf der neuen Bestimmungen inklusive Übergangsregelung wurde für die kommende Fachkommissionssitzung der Swiss GAAP FER in Aussicht gestellt. Dieser Entwurf dürfte in der zweiten Hälfte 2020 vorliegen.

    In folgenden Bereichen ist mit Anpassungen zu rechnen:

    • Behandlung von assoziierten Unternehmen (Equity-Methode – diese ist aktuell nicht geregelt)
    • Neubewertung von Aktiven und Passiven zu aktuellen Werten bei Firmenübernahmen (Diskussionspunkt ist, ob die Neubewertung detailliert geregelt werden soll)
    • Schrittweiser Unternehmenserwerb bzw. -verkauf (momentan keine Regelung)
    • Zusätzliche Offenlegungspflichten (Herleitung des Goodwills oder Offenlegung von Gewinn bzw. Verlust aus Devestitionen)

    Für die Überarbeitung stellt sich auch die Frage, ob die Änderungen für alle Anwender der Swiss GAAP FER oder lediglich für kotierte Gesellschaften gelten sollen.

    Bi­lan­zierung und Be­richt­erstattung von Sub­ven­tionen

    Subventionen, Beihilfen und Zuschüsse der öffentlichen Hand betreffen eine Vielzahl der Swiss GAAP FER-Anwender. Die bisherige Regelung ist wenig umfassend, was zu einer unterschiedlichen Behandlung in den Jahresabschlüssen führt. Für die Anpassung werden folgende Punkte diskutiert:

    • Anwendung Brutto-/Nettoprinzip
    • Realisierung von Erträgen
    • Berücksichtigung möglicher Rückforderungen oder Eigentumsvorbehalte (z.B. Investitionszuschüsse für Gebäude
    • Unentgeltliche und verbilligte Sach- und Dienstleistungen
    • Offenlegungen

    Damit diese Bestimmungen für alle Swiss GAAP FER-Anwender Gültigkeit haben, sollen die bestehenden Fachempfehlungen im Rahmenkonzept und in den Kern-FER ergänzt werden. Es liegt zum heutigen Zeitpunkt noch kein Änderungsentwurf vor und das Projekt steht noch in der Startphase.

    Fazit

    Die Bestimmungen der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER zur Konsolidierung werden in absehbarer Zeit überarbeitet. Zudem werden ergänzende Regelungen zur Behandlung von Subventionen in den Standard aufgenommen. Die moderate Überarbeitung soll die Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen verbessern. Erste Entwürfe für die neuen Regelungen sind für die zweite Hälfte 2020 vorgesehen, doch ein konkretes Datum für die Inkraftsetzung steht zurzeit noch nicht fest.
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