22.11.2017
OBT KMU-Fokus: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern
Was wurde beim vereinfachten Abrechnungsverfahren in der AHV angepasst?
Ab 1. Januar 2018 können Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, nicht mehr im vereinfachten Verfahren abrechnen. Für diese ist – unabhängig von der Lohnsumme – nur noch das ordentliche Verfahren anwendbar.
Mehr Informationen zu diesem Entscheid finden Sie im Portal der Schweizer Regierung.