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    Infoboard
    22.11.2017

    OBT KMU-Fokus: Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern

    Der Bundesrat hat am 11. Oktober 2017 beschlossen, verschiedene vom Parlament verabschiedete Änderungen des Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (BGSA) auf den 1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Mit der Teilrevision soll zudem die Missbräuche des vereinfachten Abrechnungsverfahrens unterbunden werden.

    Was wurde beim ver­ein­fachten Ab­rech­nungs­ver­fahren in der AHV an­ge­passt?

    OBT gratuliert der jungen Wirtschaftskammer St.Gallen zum 50-jährigen Jubiläum!

    Ab 1. Januar 2018 können Kapitalgesellschaften, Genossenschaften sowie Ehegatten und Kinder, die im eigenen Betrieb mitarbeiten, nicht mehr im vereinfachten Verfahren abrechnen. Für diese ist – unabhängig von der Lohnsumme – nur noch das ordentliche Verfahren anwendbar.


    Mehr Informationen zu diesem Entscheid finden Sie im Portal der Schweizer Regierung.

    OBT AG | Rorschacher Strasse 63 | 9004 St.Gallen | T +41 71 243 34 34 | info@obt.ch