Mehrwertsteuerpflicht von ausländischen Unternehmen – ab 2018 in der Schweiz verschärft
Wann beginnt die MWST-Pflicht?
Kleinsendungen sind MWST-pflichtig
Weltweiter Umsatz zählt
Steuerstellvertretung ist Pflicht
Die Bestellung eines Fiskalvertreters mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz ist für ausländische Unternehmen Pflicht. Dieser Schritt ist für die Eintragung ins Schweizer MWST-Register zwingend notwendig.
Für die geldwerten Ansprüche verlangt die ESTV vom Pflichtigen eine unbefristete Solidarbürgschaft durch eine in der Schweiz domizilierte Bank oder eine Barhinterlegung. Die Höhe bemisst sich am voraussichtlichen Inlandsumsatz und wird von der ESTV festgelegt.
Bis ein Unternehmen über eine Schweizer MWST-Nummer verfügt, dauert es in der Regel ca. zwei bis drei Wochen.
Machen Sie den Kurzcheck
Ist Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen? Machen Sie den Kurzcheck. Mit der Beantwortung der folgenden Fragen prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen gemäss den neuen Vorschriften in der Schweiz MWST-pflichtig ist oder nicht.
- Erbringen Sie werkvertragliche Leistungen in der Schweiz?
- Führen Sie in der Schweiz Arbeiten (z.B. Montageleistungen) aus?
- Implementieren Sie in der Schweiz Software?
- Sind Sie anderweitig physisch in der Schweiz tätig (z.B. Ausführung von Reinigungsarbeiten)?
- Erbringen Sie in der Schweiz elektronische Dienstleistungen für Privatpersonen (u.a. Erstellung von Webseiten, Software, Musik)?
- Betreiben Sie in der Schweiz ein Lager?
Wenn Sie mindestens eine dieser Fragen mit «ja» beantwortet haben und der Gesamtumsatz Ihres Unternehmens CHF 100'000 erreicht, sind Sie in der Schweiz ziemlich sicher MWST-pflichtig.
Wir bieten Ihnen Unterstützung
Gerne übernehmen wir für Sie die Fiskalvertretung in der Schweiz und bieten Ihnen weitere Dienstleistungen im Bereich der MWST an:
- Eintragung ins Schweizer MWST-Register
- MWST-Deklarationen, in der Regel quartalsweise
- Formelle Prüfung der entsprechenden Ein- und Ausgangsrechnungen
- Führung der Korrespondenz und Verhandlungen mit der ESTV
- Unterstützung bei MWST-Kontrollen durch die ESTV
Weitere wichtige Punkte für Ihr Unternehmen
Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten stellen sich noch verschiedene weitere Fragen. Entsteht beispielsweise durch eine länger andauernde Tätigkeit in der Schweiz eine steuerliche Betriebsstätte, ist eine Steuererklärung einzureichen.
Wichtig ist auch, dass Sie die notwendigen Arbeitsbewilligungen für ausländische Mitarbeitende einholen.
Für Fragen und Auskünfte zu MWST-Themen sowie als Ansprechpartner für die Eidgenössische Steuerverwaltung stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.