True and Fair View mit Swiss GAAP FER
MEHRBELASTUNG ODER EIN „MUST“ FÜR KMU?
Der Entwurf zur Revision des schweizerischen Rechnungslegungsrechts sieht die Swiss GAAP FER für bestimmte Unternehmen als möglichen Rechnungslegungsstandard vor. Bereits heute ist der Spezial-FER für Personalvorsorgeeinrichtungen im Gesetz über die berufliche Vorsorge als verbindlich vorgeschrieben.
Buchführung und Rechnungslegung dienen zur Selbstinformation und zum Schutz der Interessen der verschiedenen Anspruchsgruppen einer Unternehmung wie Kapitalgeber, Kunden, Mitarbeiter, Lieferanten, Verbände, Staat oder Konkurrenz. Der Entwurf zur Revision des schweizerischen Rechnungslegungsrechts sieht keine rechtsformspezifischen Vorschriften bezüglich Buchführung und Rechnungslegung vor. Bei kleinen und mittleren Unternehmen soll die Jahresrechnung Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang umfassen. Grössere Unternehmen werden analog dem Revisionsrecht strengeren Vorschriften unterworfen. Diese Unternehmen müssen einen Geschäftsbericht sowie eine Geldflussrechnung erstellen und haben im Anhang zusätzliche Angaben aufzuführen. Der Entwurf zum Rechnungslegungsrecht sieht lediglich für Publikumsgesellschaften, grosse Genossenschaften, Stiftungen und Konzerne die Rechnungslegung nach einem anerkannten Standard vor. Als anerkannte Standards zur Rechnungslegung gelten die Swiss GAAP FER, IFRS oder USGAAP. In diesem Artikel wird lediglich auf die Swiss GAAP FER eingegangen.
Im ausführlichen Artikel (PDF 543 KB) erfahren Sie,
- welches die Ziele von Swiss GAAP FER sind,
- wie Swiss GAAP FER aufgebaut ist,
- warum Swiss GAAP FER angewendet werden solte
- und welche Mehrbelastungen entstehen.
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