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OBT Praxis

Die grosse Aktienrechtsreform: neues Rechnungslegungsrecht

BEDÜRFNISSE DER KMU IM ZENTRUM


Die Vorlage zur Reform des Aktien- und Rechnungslegungsrechts umfasst die vier sehr umfassenden Themenbereiche Kapitalstruktur, Generalversammlung, Corporate Governance und Rechnungslegung. Mit dieser Revision, deren Inkraftsetzung nicht vor 2011 zu erwarten ist, wird ein ganz neues Kapitel im Aktien- und im übrigen Gesellschaftsrecht aufgeschlagen.

Die am 21. Dezember 2007 verabschiedete Botschaft zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts beinhaltet als erklärtes Ziel des Bundesrates die Schaffung
eines „leicht verständlichen, mit wenig Aufwand zu bewältigenden Buchführungs- und Rechnungslegungskonzeptes“. Erreicht werden soll dieses Ziel mit einer grundlegenden Überarbeitung des mittlerweile stark veralteten Rechnungslegungsrechtes. Von der Schaffung eines Sondergesetzes wird der Bundesrat allerdings absehen. Die Rechnungslegung soll im Obligationenrecht in knapper Form geregelt werden, wobei
eine einheitliche Ordnung für alle Rechtsformen des Privatrechts geschaffen wird. Alle Bestimmungen des neuen Rechts werden demnach grundsätzlich rechtsformunabhängig ausgestaltet sein. Die Anforderungen an die Rechnungslegung werden, analog zur Gesetzgebung im Revisionsrecht, nach der wirtschaftlichen Bedeutung des Unternehmens differenziert. Demnach werden die entsprechenden Vorschriften auch nicht mehr bei den einzelnen Rechtsformen, sondern unter dem Titel „Kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung“ zu finden sein. Im Hinblick auf die Buchführungs- und die Rechnungslegungspflicht wird auch künftig auf die Eintragungspflicht im Handelsregister abgestellt. Der Gesetzesentwurf hat am 3. Dezember 2009 eine erste wichtige Hürde genommen, indem der Ständerat die anspruchsvolle Teilvorlage, die wegen der „Minder“-Volksinitiative von der übrigen Aktienrechtsrevision getrennt wurde, mit nur wenigen Änderungen genehmigte.

 

Im ausführlichen Artikel (PDF 2 MB) erfahren Sie,

  • welches das Hauptziel der neuen Rechnungslegung ist,
  • warum die Bedürfnisse der KMU im Zentrum der neuen Konzeption stehen,
  • welches die allgemeinen Bewertungsfragen sind,
  • wann eine Konzernrechnungslegung erfolgt,
  • wie die Abschlusserstellung nach anerkanntem Standard angewendet wird,
  • wie die Neuregelung steuerliche Implikationen behandelt,
  • und wann das Dual Reporting zur Anwendung kommt.


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Autoren des Artikels

Urs Frei


Urs Frei

Wirtschaftsprüfung

St.Gallen

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Sebastian Rüth

 

Sebastian Rüth

Wirtschaftsprüfung

St.Gallen 

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Fazit

Aus KMU-Sicht ist es erfreulich, dass
erstmals ein nach Grössenkriterien
unterscheidendes Regelwerk mit
unterschiedlichen Zielsetzungen
angewendet werden soll. Durch die
anstehenden Neuerungen werden
die Schweizer Rechnungslegungs-
vorschriften sinnvoll an derzeitige und
zukünftige Anforderungen angepasst.
Auch die noch zu erwartenden
Anpassungen der Vorlage in den
parlamentarischen Beratungen werden
daran im Grundsatz nichts ändern.
Aufgrund der bisherigen Entwicklungen 
rund um die Gesetzesrevision ist
anzunehmen, dass das Ziel, den An-
spruchsgruppen unter Berücksichtigung
der Grösse und Komplexität des
jeweiligen Unternehmens transparente
und vergleichbare Informationen zu
liefern, mit grosser Wahrscheinlichkeit
erreicht wird.