Release 2009 Servicepack 15
Für eine Installation melden Sie sich bitte bei Ihrem Kundenberater.
Weitere Informationen zum Servicepack 15 finden Sie hier.
Kurs Datenauswertung
Seminar NEST Datenauswertung NEST Rel. 2012 (EWK)
Im Jahr 2012 finden die halbtägigen Seminare "NEST Datenauswertung" für den neuen NEST Rel. 2012 an folgenden Terminen statt:
- Donnerstag, 28. Juni 2012 (8:30 - 12:00 Uhr)
- Dienstag, 25. September 2012 (8:30 - 12:00 Uhr)
- Mittwoch, 12 Dezember 2012 (8:30 - 12:00 Uhr)
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Nutzen Sie diese Gelegenheit. Wir zeigen Ihnen nützliche Tpps und Tricks rund um die Datenauswertungen von NEST. Sinnvollerweise ist der Release 2012 bei Ihnen bereits installiert, oder die Installation steht kurz bevor.
Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.
Elektronischer Meldeprozess
Der grösste Nutzen beim E-Government liegt im elektronischen Datenverkehr zwischen den Behörden (Government - to - Government). Werden doch in diesem Kontext viele Daten und Geschäftsfälle ausgetauscht.
Zwischen den Bundesregistern und den Gemeinden, aber auch zwischen den Gemeinden können folgende Prozesse elektronisch über Sedex abgewickelt werden:
- Zivilstandsmeldungen aus Infostar (umgesetzt in Rel. 2009)
- Zu-/ Wegzugsmeldungen anderer Gemeinden (umgesetzt in Rel. 2009)
- Drittmeldepflicht / Vermietermeldungen (umgesetzt in Rel. 2012)
- Ausländerbewilligungswechsel von ZEMIS (Projekt noch offen)
Bis zum 8. Februar 2012 lief eine schriftliche Anhörung für die Änderungen der Zivilstandsverordnung, welche auch eine Präzisierung von Artikel 49 Absatz 3 ZStV enthält:
Am elektronischen und automatisierten Meldewesen wird festgehalten.
Dadurch werden die Gemeinden in die Pflicht genommen die Umsetzung des elektronischen Meldeprozesses per 1. Januar 2013 zu vollziehen.
Jedoch wird mit Artikel 99b ZStV denjenigen Gemeinden, welche die Voraussetzung für den elektronischen Meldungsempfang noch nicht erfüllen, eine Übergangsfrist von zwei Jahren nach Inkrafttreten der revidierten Bestimmung gewährt. Die Gemeinden erhalten so Zeit, die notwendigen Voraussetzung zu schaffen. Anschliessend wird der Versand von Papiermeldungen eingestellt.
NEST erfüllt bereits alle Voraussetzungen. Deshalb kann für die NEST-Anwender keine Übergangsfrist gewährt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Für die Umstetzung bzw. Kostenaufstellung wenden Sie sich bitte an Ihren NEST-Berater.
Neue Namensschreibweise für ausländische Staatsangehörige
Die Namensschreibweise ist seit dem 1. Januar 2012 in einer Verordnung geregelt:
- Name gemäss Zivilstandsregister = Amtlicher Name
- Bei Ausländern, welche nicht im Zivilstandsregister eingetragen sind, ist der Name im Pass der amtliche Name
- Im Ausländerausweis ist der Name gemäss Zivilstandsregiser auf der Rückseite aufgeführt
- Im Meldewesen wird der amtliche Name verwendet
Im Einwohnerregister wird der Name gemäss Infostar, im eigentlichen Feld Name, als Hauptidentität geführt. Der Name gemäss Pass ist im separaten Feld Name Pass, als Nebenidentität zu führen. Fehlt ein Name gemäss Infostar ist als Hauptidentität der Name gemäss Pass zu registrieren.
Bei Fragen werden Sie sich an Ihren NEST-Berater.
Siehe auch unter www.einwohnerdienste.ch/aktuelles.html
